Steuertipps
Woche für Woche erhalten Sie hier in aller Kürze wertvolle Tipps zur Senkung Ihrer Steuerlast. Schauen Sie einmal hinein und sicherlich werden auch Sie Steuertipps finden, die leicht umsetzbar sind und bares Geld bringen.
Wer Angehörige finanziell unterstützt, darf seine Zahlungen als außergewöhnliche Belastungen besonderer Art steuerlich geltend machen (§ 33a Abs. 1 EStG). Im Jahre 2023 sind bis zu 10.908 EUR abziehbar. Eine zumutbare Belastung wird dabei nicht gegengerechnet, wohl allerdings eigene Einkünfte und Bezüge der unterhaltenen Person, soweit diese 624 EUR im Kalenderjahr übersteigen. Wichtig ist aber, dass die Zahlungen möglichst frühzeitig geleistet werden, am besten bereits im Januar.
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- Steuertipp der Woche Nr. 262: Werbungskosten bei Fahrgemeinschaften
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- Steuertipp der Woche Nr. 260: Kein Vorsteuerabzug für Batteriespeicher - oder?
- Steuertipp der Woche Nr. 259: Vermietung an Angehörige - kleine Fehler sind verzeihlich
- Steuertipp der Woche Nr. 258: Neue Arbeitshilfe zur Kaufpreisaufteilung
- Steuertipp der Woche Nr. 257: Kindergeld für Studium nach der Ausbildung?
- Steuertipp der Woche Nr. 256: Vorsicht bei Immobilienverkauf nach Auszug des Ex-Partners
- Steuertipp der Woche Nr. 255: Sind Zuschläge für Rufbereitschaft steuerfrei?
- Steuertipp der Woche Nr. 254: Corona-Pflegebonus steuerfrei kassieren
- Steuertipp der Woche Nr. 253: Abfindungen immer geballt auszahlen lassen
- Steuertipp der Woche Nr. 251: Unterhaltszahlungen richtig nachweisen
- Steuertipp der Woche Nr. 250: Höherer Schuldzinsenabzug bei Immobilien möglich?
- Steuertipp der Woche Nr. 249: Vorsicht Falle bei ausgebuchten oder wertlosen Aktien
- Steuertipp der Woche Nr. 247: Katerfrühstück kann geschäftlich bedingt sein
- Steuertipp der Woche Nr. 246: Schädliche Verknüpfung von Grundstücks- und Bauvertrag
- Steuertipp der Woche Nr. 245: Versteuerung von Bitcoin und Co.
- Steuertipp der Woche Nr. 244: Kindergeld trotz längerer Krankheit während der Ausblidung?