Steuerformulare für die Steuererklärung 2024
Einkommensteuererklärung 2024
Die Steuerformulare 2024 zum Ausfüllen am Bildschirm werden von der Finanzverwaltung im Format FormsForWeb (FFW) zur Verfügung gestellt. Mit diesem Format haben Sie die Möglichkeit, eingegebene Werte zu speichern. Sie können dadurch die weitere Bearbeitung des Vordrucks zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufnehmen, ohne dass die bereits eingetragenen Werte verloren sind.
Bei den nachfolgenden Formularen im FFW-Format zum Ausfüllen am Bildschirm sehen Sie diese Schaltflächen:
Steuerhauptformular 2024 (Mantelbogen) mitsamt neuer AnlagenDas Steuerhauptformular zur Einkommensteuererklärung, früher auch als Mantelbogen bezeichnet, betrifft nur noch die allgemeinen Angaben und ist auf zwei Seiten geschrumpft.
Daneben gibt es - zusätzlich zu den früheren bzw. bisherigen Anlagen - folgende neue Formulare:
- Anlage Sonderausgaben: Berücksichtigung von Kirchensteuer, Spenden und Mitgliedsbeiträgen, Berufsausbildungskosten (ohne Versicherungsaufwendungen und Altersvorsorgebeiträge).
- Anlage Außergewöhnliche Belastungen: Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen, z.B. Krankheitskosten, Pauschbeträge.
- Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen: Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen.
- Anlage Sonstiges: z.B. Antrag zur Aufteilung der Abzugsbeträge bei Einzelveranlagung von Ehegatten/ Lebenspartnern, Verlustabzüge, Spendenvorträge, verbleibende Freibeträge für bestandsgeschützte Alt-Anteile an Investmentfonds.
Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier:
Weitere Informationen:
- Infoblatt zu den e-Daten: Information zur Abgabe der Einkommensteuererklärung.
- Ausfüllhilfen zur Steuererklärung 2023 von Steuerrat24 mit vielen Steuertipps
- Amtliche Anleitungen zur Einkommensteuererklärung 2024
Anlage Sonderausgaben In der "Anlage Sonderausgaben" zur Einkommensteuererklärung geht es um die Berücksichtigung von Kirchensteuer, Spenden und Mitgliedsbeiträgen und Berufsausbildungskosten (ohne Versicherungsaufwendungen und Altersvorsorgebeiträge). Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier:
Anlage Außergewöhnliche BelastungenDie "Anlage Außergewöhnliche Belastungen" zur Einkommensteuererklärung betrifft die Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen, z.B. Krankheitskosten, Pauschbeträge. Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier:
Anlage Haushaltsnahe AufwendungenDie "Anlage Haushaltsnahe Aufwendungen" zur Einkommensteuererklärung betriift Haushaltsnahe Beschäftigungsverhältnisse, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen. Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier:
Anlage SonstigesIn der "Anlage Sonstiges" zur Einkommensteuererklärung geht es um den Antrag zur Aufteilung der Abzugsbeträge bei Einzelveranlagung von Ehegatten/Lebenspartnern, Verlustabzüge, Spendenvorträge sowie verbleibende Freibeträge für bestandsgeschützte Alt-Anteile an Investmentfonds. Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier:
Anlage Vorsorgeaufwand Die "Anlage Vorsorgeaufwand" zur Einkommensteuererklärung betrifft den Abzug von Beiträgen zur Altersvorsorge, zur Kranken- und Pflegeversicherung sowie zu anderen Versicherungen. Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier:
Anlage AV Die "Anlage AV" zur Einkommensteuererklärung betrifft den Abzug von Beiträgen zu "Riester"-Verträgen als Sonderausgaben. Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier:
Anlage Kind Die "Anlage Kind" zur Einkommensteuererklärung betrifft Steuerbürger mit Kindern. Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier:
Anlage K - Zusatzanlage zur Anlage KindBei der "Anlage K" zur Einkommensteuererklärung handelt es sich um eine Zusatz-Anlage zur "Anlage Kind". Mit Abgabe dieses Formulars erfolgt die Zustimmung eines Elternteils zur Übertragung von Kinderfreibeträgen und Betreuungsfreibeträgen auf Großeltern oder auf den Stiefelternteil. Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Anlage NDie "Anlage N" zur Einkommensteuererklärung betrifft Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, also Arbeitnehmer. Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier:
Anlage N - Doppelte HaushaltsführungDie "Anlage N - Doppelte Haushaltsführung" zur Einkommensteuererklärung betrifft Mehraufwendungen für doppelte Haushaltsführung bei Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier:
Anlage MobilitätsprämieDie "Anlage Mobilitätsprämie" zur Einkommensteuererklärung sollten Gering- bzw. Wenigverdiener ausfüllen, wenn sie Fahrtkosten zur Arbeit hatten und sich die Kosten über die "nomale" Einkommensteuerberechnung nicht auswirken. Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier:
Anlage N-AUSDie "Anlage N-AUS" betrifft Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit mit Auslandsbezug. Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier:
Anlage N-GreDie Anlage N-GRE betrifft ausländische Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit für Grenzgänger aus Baden-Württemberg nach Österreich, Schweiz und Frankreich.
Anlage UnterhaltDie "Anlage Unterhalt" zur Einkommensteuererklärung betrifft den Abzug von Unterhaltsleistungen an bedürftige Personen als außergewöhnliche Belastungen. Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier:
Anlage UDie "Anlage U" zur Einkommensteuererklärung betrifft den Abzug von Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten (Realsplitting) sowie Ausgleichsleistungen zur Vermeidung des Versorgungsausgleichs als Sonderausgaben. Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier:
Anlage KAPDie "Anlage KAP" zur Einkommensteuererklärung betrifft Einkünfte aus Kapitalvermögen - abzugeben ist sie nur in bestimmten Fällen! Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier: Anlage KAP-BETDie "Anlage KAP-BET" betrifft Einkünfte aus Kapitalvermögen bei Beteilungen, wenn die Einkünfte und die anzurechnende Steuer einheitlich und gesondert festgestellt worden sind. Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier:
Anlage KAP-INVDie "Anlage KAP-INV" betrifft Einkünfte aus Investmenterträgen, die nicht dem inländischen Steuerabzug unterlegen haben. Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier:
Anlage AUSDie "Anlage AUS" betrifft ausländische Einkünfte und die Anrechnung ausländischer Steuern.
Anlage VDie "Anlage V" zur Einkommensteuererklärung betrifft Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung. Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier:
Wer die Sonderabschreibung nach § 7b EStG in Anspruch nehmen möchte, muss zusätzliche Angaben machen. Das Bundesfinanzministerium hat diesbezüglich zwei Anlagen zur Inanspruchnahme der Sonderabschreibung nach § 7b EStG herausgegeben, und zwar einmal für den Anwendungszeitraum "Bauantrag / Bauanzeige nach dem 31. August 2018 und vor dem 1. Januar 2022" und einmal für den Anwendungszeitraum "Bauantrag / Bauanzeige nach dem 31. Dezember 2022 und vor dem 1. Oktober 2029" (BMF-Schreiben vom 29.5.2024, IV C 3 - S 2197/19/10009 :010). Die Anlagen stehen für Sie hier zum Abruf bereit:
- Bauantrag / Bauanzeige nach dem 31. August 2018 und vor dem 1. Januar 2022
- Bauantrag / Bauanzeige nach dem 31. Dezember 2022 und vor dem 1. Oktober 2029
Weitere Informationen: Förderung des Mietwohnungsneubaus: Die neue 7b-Sonderabschreibung
Anlage V - FeWoDie "Anlage V-FeWo" zur Einkommensteuererklärung betrifft Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Ferienwohnungen und aus kurzfristiger Vermietung. Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier:
Anlage V - SonstigeDie "Anlage V-Sonstige" zur Einkommensteuererklärung betrifft weitere Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, beispielsweise Anteile an Einkünften laut gesonderter und einheitlicher Feststellung, Einkünfte aus der Untervermietung von gemieteten Räumen oder Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung unbebauter Grundstücke, von anderem unbeweglichen Vermögen, von Sachinbegriffen sowie aus der Überlassung von Rechten. Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier:
Anlage RDie "Anlage R" zur Einkommensteuererklärung betrifft Rentenbezüge sowie Leistungen aus betrieblicher Altersversorgung. Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier:
Anlage R-AV / bAVDie "Anlage R-AV / bAV" betrifft Leistungen aus inländischen Altersvorsorgeverträgen und aus der inländischen betrieblichen Altersversorgung. Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier:
Anlage R-AUSDie "Anlage R-AUS" betrifft Renten und andere Leistungen aus ausländischen Versicherungen, ausländischen Rentenverträgen und ausländischen betrieblichen Versorgungseinrichtungen. Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier:
Anlage SOBei der "Anlage SO" zur Einkommensteuererklärung geht es um sonstige Einkünfte, zum Beispiel um Unterhaltsleistungen, die der Empfänger versteuern muss, oder um private Veräußerungsgeschäfte, früher auch als Spekulationsgeschäfte bezeichnet. Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier:
Anlage Energetische MaßnahmenDie Anlage "Energetische Maßnahmen" betrifft entsprechende Aufwendungen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden. Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier:
Ausführliche Informationen mit der Klärung vieler Praxisfragen zu dem Thema finden Sie zudem hier: Eigenheim: Steuervergünstigung für energetische Maßnahmen (§ 35c EStG)
Anlage FW Die "Anlage FW" betrifft die Förderung des Wohneigentums, weitestgehend nach Altregelungen, in aktuellen Fällen aber auch zur Beantragung der Denkmalförderung einer selbstgenutzten Immobilie. Beachten Sie hierzu den Beitrag: Eigenheim: Baumaßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden
Anlage WA-ESTDie "Anlage WA-EST" zur Einkommensteuererklärung ist bei Fällen mit Auslandsbezug auszufüllen, zum Beispiel auch bei einem unterjährigen Wegzug aus Deutschland oder einem Zuzug ins Inland.
Anlage GDie "Anlage G" zur Einkommensteuererklärung betrifft die Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Sie ist allerdings grundsätzlich elektronisch zu übermitteln. Ausfüllbare und elektronisch übermittelbare Formulare sind unter www.elster.de erhältlich. Auf Grund der grundsätzlichen Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Anlage G wird diese leider nicht mehr im Formular-Management-System bereitgestellt werden. Für den Fall, dass das zuständige Finanzamt auf Antrag zur Vermeidung von unbilligen Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichtet hat, steht der Papiervordruck aber hier zum Download bereit:
Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier:
Hinweis: Wenn Sie die Begünstigung nach § 34a EStG (Begünstigung des nicht entnommenenGewinns) in Anspruch nehmen oder bereits in Anspruch genommen haben, müssen Sie zusätzlich die Anlage 34a zur Steuererklärung ausfüllen.
Anlage SDie "Anlage S" zur Einkommensteuererklärung betrifft die Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Sie ist allerdings grundsätzlich elektronisch zu übermitteln. Ausfüllbare und elektronisch übermittelbare Formulare sind unter www.elster.de erhältlich. Auf Grund der grundsätzlichen Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Anlage S wird diese leider nicht mehr im Formular-Management-System bereitgestellt werden. Für den Fall, dass das zuständige Finanzamt auf Antrag zur Vermeidung von unbilligen Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichtet hat, steht der Papiervordruck aber hier zum Download bereit:
Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier:
Anlage EÜRDie "Anlage EÜR" zur Einkommensteuererklärung betrifft die Einnahmen-Überschussrechnung bei Selbstständigen, Freiberuflern und Land- und Forstwirten. Sie ist zusätzlich zur Anlage G, S oder L abzugeben. Die Anlage EÜR ist allerdings grundsätzlich elektronisch zu übermitteln (§ 60 Absatz 4 EStDV). Ausfüllbare und elektronisch übermittelbare Formulare sind unter www.elster.de erhältlich. Auf Grund der grundsätzlichen Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Anlage EÜR wird diese leider nicht mehr im Formular-Management-System bereitgestellt. Für den Fall, dass das zuständige Finanzamt auf Antrag zur Vermeidung von unbilligen Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichtet hat, steht der Papiervordruck aber hier zum Download bereit:
Erläuterungen zur Steuererklärung finden Sie hier:
Anlage LDie "Anlage L" zur Einkommensteuererklärung betrifft Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. Sie ist allerdings grundsätzlich elektronisch zu übermitteln. Ausfüllbare und elektronisch übermittelbare Formulare sind unter www.elster.de erhältlich. Auf Grund der grundsätzlichen Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Anlage G wird diese leider nicht mehr im Formular-Management-System bereitgestellt werden. Für den Fall, dass das zuständige Finanzamt auf Antrag zur Vermeidung von unbilligen Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichtet hat, steht der Papiervordruck aber hier zum Download bereit:
Vereinfachte SteuererklärungRentnerinnen und Rentner in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Bremen und Sachsen haben die Möglichkeit, auf die Abgabe einer umfassenden Einkommensteuererklärung zu verzichten und stattdessen eine vereinfachte Steuererklärung abzugeben. Das neue Verfahren wird "Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften“ genannt.
Die genannten Länder haben mit Unterstützung des Bundesministeriums der Finanzen ein Pilotprojekt gestartet, um Steuererklärungen für Rentner und Pensionäre zu vereinfachen. Der zusätzliche Service einer "Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften" richtet sich gezielt an Rentner und Pensionäre, bei denen das Finanzamt bereits die überwiegende Anzahl von steuerlich relevanten Informationen von dritter Seite elektronisch erhalten hat. Dazu gehören z.B. die elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelten Renteneinkünfte oder / und Pensionen und die Krankenversicherungsbeiträge.
Auf dem neuen Formular können ergänzend folgende Aufwendungen geltend gemacht werden:
- Beiträge zur Risikolebensversicherungen, Unfall- und Haftpflichtversicherungen. Diese wirken sich steuerlich nur aus, wenn der Höchstbetrag (typischerweise 1.900 EUR) nicht bereits durch Beiträge zu Basiskranken- und gesetzlichen Pflegeversicherungen ausgeschöpft wurde.
- Spenden und Mitgliedsbeiträge.
- Kirchensteuer (nicht Kirchensteuer auf Abgeltungsteuer).
- außergewöhnliche Belastungen, z.B. Krankheitskosten, Pflege- und Pflegeheimkosten, behinderungsbedingte Kosten.
- Steuerermäßigungen für haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen.
Damit sind alle steuerlichen Pflichten erledigt. Die Werbungskostenpauschale und der Sonderausgaben-Pauschbetrag werden automatisch berücksichtigt. Belege müssen Sie Ihrer Steuererklärung nicht mehr beifügen. Bitte bewahren Sie die Belege aber für Nachfragen des Finanzamtes auf.
- Hier finden Sie den Vordruck als PDF-Datei: Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften
- Weitere Informationen: Rentner und Pensionäre: Wann Sie eine Steuererklärung abgeben müssen
Hinweis: Die lange Jahre mögliche "Vereinfachte Einkommensteuererklärung für Arbeitnehmer" ist entfallen.
Steuererklärung bei beschränkter SteuerpflichtDie Steuererklärung bei beschränkter Steuerpflicht betrifft Personen mit Wohnsitz im Ausland und bestimmten Einkünften aus Deutschland.
- Steuererklärung bei beschränkter Steuerpflicht
- Amtliche Anleitung zur Steuererklärung bei beschränkter Steuerpflicht 2024
Gesonderte und einheitliche Feststellung 2023
Eine gesonderte und einheitliche Feststellung (kurz: Feststellungserklärung) ist durchzuführen, wenn an den Einkünften mehrere Personen beteiligt sind, also zum Beispiel bei einer Grundstücksgemeinschaft. Die Feststellungserklärung ist allerdings grundsätzlich elektronisch zu übermitteln. Ausfüllbare und elektronisch übermittelbare Formulare sind unter www.elster.de erhältlich. Auf Grund der grundsätzlichen Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Feststellungserklärung wird diese leider nicht mehr im Formular-Management-System bereitgestellt. Für den Fall, dass das zuständige Finanzamt auf Antrag zur Vermeidung von unbilligen Härten auf eine elektronische Übermittlung verzichtet hat, steht der Papiervordruck aber hier zum Download bereit:
Umsatzsteuer 2024 / 2025
Die Umsatzsteuererklärung ist elektronisch zu übermitteln. Ausfüllbare und elektronisch übermittelbare Formulare sind unter www.elster.de erhältlich. Auf Grund der grundsätzlichen Pflicht zur elektronischen Übermittlung der Umsatzsteuererklärung mit den entsprechenden Anlagen kann diese leider nicht mehr im Formular-Management-System bereitgestellt werden. Ausdruckbare Anlagen finden Sie aber nachfolgend.Umsatzsteuererklärung 2024Die Umsatzsteuererklärung ist elektronisch abzugeben - am besten mit ELSTER online der Finanzverwaltung. Hier aber dennoch der Vordruck als PDF-Datei:
Umsatzsteuer-Voranmeldung 2025Die Umsatzsteuer-Voranmeldung ist elektronisch abzugeben - am besten mit dem kostenlosen Programm ELSTER online der Finanzverwaltung. Hier aber dennoch der Vordruck als PDF-Datei.
Antrag auf Dauerfristverlängerung 2025... und Anmeldung der Sondervorauszahlung.
Erklärung zur Fahrzeug-EinzelbesteuerungBei Erwerb eines neuen Fahrzeugs im EU-Ausland
- Erklärung zur Fahrzeug-Einzelbesteuerung
- Anlage USt 1 B zur Fahrzeugeinzelbesteuerung
- Erklärung zur Fahrzeug-Einzelbesteuerung (komplett mit BMF-Schreiben)
- Beitrag des Steuerrat24: Autokauf und -verkauf im EU-Ausland: Umsatzsteuerpflicht auch für Privatpersonen