Einnahmeüberschuss
Gewerbetreibende, Freiberufler, Land- und Forstwirte und andere Selbstständige, die ihren Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung ermitteln, müssen das amtliche Formular "Anlage EÜR" ausfüllen und ihrer Steuererklärung beilegen. Hier gibt's dazu ausführliche Erläuterungen.