Eigenheim
In dieser Rubrik finden Sie wertvolle Informationen zu Steuervergünstigungen rund ums Eigenheim, beispielsweise zu
- Handwerkerleistungen
- Energetischen Maßnahmen
- Riester-Förderung für Wohneigentum
- Schäden und Schadstoffe am und im Eigenheim
- Baumaßnahmen an denkmalgeschützten Gebäuden
- Verkauf von Haus, Wohnung oder Grundstück
- Behindertengerechte Gestaltung von Haus und Wohnung
Einen Überblick über die Steueränderungen 2024 finden Sie: hier
Einen Überblick über die Steueränderungen 2023 finden Sie: hier
Einen Überblick über die Steueränderungen 2022 finden Sie: hier
Vordruck: Bescheinigung über anteilige Aufwendungen bei Wohnungseigentümern, Mietern und Heimbewohnern (PDF)
Steuervergünstigung bei Beschäftigung einer Haushaltshilfe
Steuervergünstigung für Handwerkerleistungen
Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung
Kaufpreisaufteilung
Das neue Baukindergeld kann seit dem 18. September 2018 beantragt werden, und zwar nicht beim Finanzamt, sondern bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Förderfähig ist der erstmalige Neubau oder Erwerb von Wohneigentum in Deutschland. Begünstigt sind Familien und Alleinstehende mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren und einem Haushaltseinkommen von höchstens 90.000 Euro. Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses von 1.200 Euro je Kind 10 Jahre lang. Erfahren Sie nachfolgend, worauf Sie achten müssen, um in den Genuss des Baukindergeldes zu gelangen.
- Liste von begünstigten und nicht begünstigten Handwerkerleistungen (PDF)
- Vordruck: Bescheinigung über anteilige Aufwendungen bei Wohnungseigentümern, Mietern und Heimbewohnern (PDF)