Renten und Pensionen
Renten sind steuerfrei - ist ein verbreiteter Irrglaube, aber leider nicht wahr. Hier bekommen Sie ausführliche Auskunft zu den Steuerregeln für Alterseinkünfte mitsamt Steuervergünstigungen sowie zu den verschiedenen Arten der Alterseinkünfte.
Einen Überblick über die Steueränderungen 2024 finden Sie: hier
Einen Überblick über die Steueränderungen 2023 finden Sie: hier
Einen Überblick über die Steueränderungen 2022 finden Sie: hier
Antrag auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht
Erklärung zum Verzicht auf die Rentenversicherungsfreiheit
Vordruck: Besteuerung von Alterseinkünften 2024 (PDF)
Vordruck: Besteuerung von Alterseinkünften 2023 (PDF)
Vordruck: Besteuerung von Alterseinkünften 2022 (PDF)
Berechnungsprogramm: Einkommensteuerberechnung für Senioren
Musterantrag für die Anrechnung von Vorversicherungszeiten zur Krankenversicherung der Rentner
Wann fallen Steuern auf Ihre Rente an? Mit diesen Vordrucken können Sie es selbst ermitteln: Besteuerung von Alterseinkünften - jeweils getrennt für die Jahre 2018 bis 2024 (PDF). Und beachten Sie auch die Übersicht unter: Rentner: Ab welcher Rentenhöhe fallen Steuern an?
Zu den Versorgungsbezügen gehören beamtenrechtliche Pensionen und entsprechende Hinterbliebenenbezüge sowie Betriebsrenten vom ehemaligen Arbeitgeber aufgrund einer Direktzusage oder aus Unterstützungskasse ab dem 63. Lebensjahr, bei Schwerbehinderten ab dem 60. Lebensjahr. Diese Bezüge sind als "Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit" in voller Höhe steuerpflichtig und in der Einkommensteuererklärung anzugeben. Abgemildert wird die steuerliche Belastung durch den Versorgungsfreibetrag und den Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag.
Die Länder Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen haben im Jahre 2018 mit Unterstützung des Bundesministeriums der Finanzen ein Pilotprojekt gestartet, um Steuererklärungen für Rentner und Pensionäre zu vereinfachen. Der zusätzliche Service einer "Erklärung zur Veranlagung von Alterseinkünften" richtet sich gezielt an Rentner und Pensionäre, bei denen das Finanzamt bereits die überwiegende Anzahl von steuerlich relevanten Informationen von dritter Seite elektronisch erhalten hat. Dazu gehören z.B. die elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelten Renteneinkünfte oder / und Pensionen und die Krankenversicherungsbeiträge.
Wer im Jahr 2014 in den Ruhestand tritt und erstmals Rente, Betriebsrente oder Pension bezieht, kann leider seinen Steuerordner noch nicht beiseite stellen, sondern muss sich nun mit den speziellen Regeln der neuen Rentenbesteuerung beschäftigen. Wir machen es Ihnen einfach, indem wir Ihnen hier die für Sie konkret maßgebenden Regelungen und Steuerbeträge aufzeigen.