Arbeitsmittel
Arbeitsmittel sind Gegenstände, die unmittelbar der Erledigung von beruflichen Aufgaben dienen. Ob dies der Fall ist, richtet sich immer nach dem konkreten Beruf und der tatsächlichen Nutzung im Einzelfall, nicht nach der Eigenart des Gegenstandes. Daher können auch Gegenstände als Arbeitsmittel gelten, die sonst üblicherweise im Privatbereich verwendet werden. In dieser Rubrik erfahren Sie, welche Gegenstände Sie als Arbeitsmittel steuerlich geltend machen können. Vordrucke:
Vordruck: Umwidmung von Privatgegenständen für berufliche Zwecke (PDF)
Vordruck: Aufwendungen für Computer und Software
Vordruck: Umwidmung von Privatgegenständen für berufliche Zwecke (PDF)