Steuerpflicht
Wer muss in Deutschland überhaupt Steuern zahlen? Was geschieht bei einem Umzug ins Ausland? Inwieweit sind "Steuerausländer" in Deutschland steuerpflichtig, wenn sie hier Einkünfte beziehen? Diese und weitere Fragen beantworten die nachfolgenden Aufsätze. Die erforderlichen Formulare bezüglich Auslandsbeziehungen finden Sie zum Download in der Rubrik 'Steuererklärung" unter "Steuerformulare' und hier:
Unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist jeder, der seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat (§ 1 Abs. 1 EStG). Das heißt noch nicht, dass für diese Personen immer auch eine Steuererklärungspflicht besteht.
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Wer seinen Wohnsitz im Ausland hat und sein Einkommen zum größten Teil in Deutschland erzielt, kann sich hier auf Antrag als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandeln lassen (§ 1 Abs. 3 EStG). Das ist die sog. fiktive unbeschränkte Steuerpflicht. Was bedeutet das für "Grenzpendler"?
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Deutsche Staatsangehörige des öffentlichen Dienstes, die in Deutschland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben, können dennoch unter bestimmten Voraussetzungen in Deutschland erweitert unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sein (§ 1 Abs. 2 EStG).
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Beschränkt einkommensteuerpflichtig sind Personen, die in Deutschland weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben und bestimmte inländische Einkünfte im Sinne des § 49 EStG erzielen (§ 1 Abs. 4 EStG). Bei ihnen wird die Steuer durch Steuerabzug oder im Wege der Veranlagung zur beschränkten Steuerpflicht erhoben. Seit 2009 sind hier neue Besteuerungsregeln zu beachten. Wichtige Neuereungen haben sich zudem ab 2019 und noch einmal ab 2020 ergeben.
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Viele Gastarbeiter haben einen Wohnsitz in Deutschland, während ihre Familie weiterhin im Heimatland lebt. Sie sind daher in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, allerdings mit Einschränkungen. Zu unterscheiden ist nämlich zwischen EU-Staatsbürgern und Personen außerhalb der EU.
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Wer seinen Wohnsitz in ein Niedrigsteuerland verlegt, profitiert zwar dort von den Vorteilen einer niedrigeren Steuer, doch in Deutschland ist die Besteuerung dafür oft um so härter. Unter bestimmten Voraussetzungen müssen die in Deutschland erzielten Einkünfte noch viele Jahre lang mit einem hohen Steuersatz versteuert werden - im Rahmen der erweitert beschränkten Steuerpflicht. Das ist die sog. Wegzugsbesteuerung nach § 2 Außensteuergesetz.
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Der Wohnsitz entscheidet darüber, ob Sie in Deutschland unbeschränkt oder nur beschränkt einkommensteuerpflichtig sind: