Vorsorge
Beiträge zur Altersvorsorge sowie zu Kranken-, Haftpflicht- und anderen Versicherungen sind grundsätzlich als Sonderausgaben abziehbar. Doch es gelten besondere Vorschriften und Höchstbeträge. Wer geschickt agiert, kann die Höchstbeträge ausnutzen und mehrere tausend Euro sparen. Hier erfahren Sie, was zu beachten ist. Folgende Vordrucke und Arbeitshilfen stehen Ihnen zum Download zur Verfügung:
Berechnung des steuerwirksamen Spielraums für eine Basisversorgung
Berechnung der Vorsorgepauschale
Berechnung der maximal abzugsfähigen "Rürup"-Beiträge 2024
Berechnungsbeispiele zum Zulagenanspruch und zum Mindestbeitrag
Zulagenanspruch und Mindesteigenbeitrag
Antrag auf Altersvorsorgezulage
Beantragung der Kinderzulage zur Altersvorsorgezulage
Nachfolgend finden Sie eine Sammlung von Vordrucken, mit deren Hilfe Sie Ihren Sonderausgabenabzug optimieren können, so zur Berechnung der abzugsfähigen Vorsorgeaufwendungen, zum steuerlichen Spielraum für eine Basisversorgung und zur Berechnung der maximal abziehbaren "Rürup"-Beträge.