Auto
Ob Fahrtkosten, Parkgebühren, Versicherungsprämien, Anwalts- und Gerichtskosten bei einem Verkehrsdelikt: Die Liste der Kosten rund um den Pkw ist lang. Wie Sie Ihre Kosten bestens absetzen und dabei keinen Cent Steuern zuviel zahlen, erfahren Sie nachfolgend. Diese Rubrik enthält zahlreiche Arbeitshilfen:
Vordruck: Nutzungswert nach der Fahrtenbuchmethode
Vordruck: Korrektur des versteuerten Nutzungswerts
Vordruck: Schaden durch Unfall, Beschädigung, Diebstahl (PDF)
Vordruck: Ermittlung des Kilometer-Kostensatzes (PDF)
Rechner: Berechnung des Nutzungswerts nach der Pauschalmethode
Vordruck: Erfassung der Fahrtkosten als Krankheitskosten
Für Dienst- und Geschäftsreisen und andere berufliche Fahrten (außer Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) können Sie die Fahrtkosten statt mit der Dienstreisepauschale von 0,30 EUR mit dem höheren Kilometer-Kostensatz Ihres Pkw als Werbungskosten oder Betriebsausgaben absetzen. Den Kilometer-Kostensatz für Ihren Pkw erhalten Sie, indem Sie die Gesamtkosten des Fahrzeugs durch die Gesamtfahrleistung dividieren. Mit dem so ermittelten Km-Kostensatz bewerten Sie die dienstlich gefahrenen Kilometer und machen das Ergebnis steuerlich geltend.
Nun kommt es aber häufig vor, dass man gerade für Benzinkosten die Belege übers Jahr hinweg nicht vollständig oder überhaupt nicht gesammelt hat. Aber das ist kein Problem, denn Sie dürfen die Treibstoffkosten anhand des durchschnittlichen Kraftstoffverbrauchs und des durchschnittlichen Literpreises schätzen...
Bei Auswärtstätigkeiten und bestimmten anderen beruflichen Fahrten können Sie die Fahrtkosten statt mit der Dienstreisepauschale mit dem höheren Kilometer-Kostensatz Ihres Pkw als Werbungskosten absetzen. Wie Sie diesen Km-Kostensatz ermitteln, ist einfacher als Sie denken..