AKTUELL hat das Bundesfinanzministerium neue Musterbescheinigungen für die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung veröffentlicht (BMF-Schreiben vom 6.2.2024, IV C 1 -S 2296-c/20/10003 :006). Für die Bescheinigung von energetischen Maßnahmen des Jahres 2024 sind die mit dem BMF-Schreiben vom 6.2.2024 ergänzten Muster zu nutzen.
Wurden für bereits begonnene energetische Maßnahmen bis zum Tag der Veröffentlichung des neuen Schreibens Bescheinigungen auf Grundlage der Muster des BMF-Schreibens vom 26.1.2023 (BStBl 2023 I S. 218) ausgestellt, behalten diese ihre Gültigkeit und wird der mit ihnen geführte Nachweis der Erfüllung der Anforderungen der ESanMV nicht beanstandet.
Hier geht es zum BMF-Schreiben vom 6.2.2024 und zu den neuen Musterbescheinigungen:
Weitere Informationen:
- Eigenheim: Steuervergünstigung für energetische Maßnahmen (§ 35c EStG)
- Fotovoltaikanlage: Keine Begünstigung nach § 35c EStG - oder doch?
Beachten Sie auch unsere weiteren Steuertipps in der Rubrik
Steuertipp der Woche vom 13.5.2024