Steuertipps
Woche für Woche erhalten Sie hier in aller Kürze wertvolle Tipps zur Senkung Ihrer Steuerlast. Schauen Sie einmal hinein und sicherlich werden auch Sie Steuertipps finden, die leicht umsetzbar sind und bares Geld bringen.
Bei Auszahlung einer Kapitallebensversicherung, die nach 2005 abgeschlossen wurde, ist im Erlebensfall oder bei Rückkauf ein Teil der Versicherungsleistung als Kapitalertrag steuerpflichtig. Der Unterschiedsbetrag zwischen der Versicherungsleistung und der Summe der eingezahlten Versicherungsbeiträge unterliegt der 25 %-igen Abgeltungsteuer. Wird die Versicherungsleistung erst nach dem 60. Lebensjahr (bei Vertragsabschluss ab 2012: 62 Lebensjahr) und nach einer Vertragslaufzeit von mindestens 12 Jahren ausgezahlt, ist nur die Hälfte des Unterschiedsbetrages steuerpflichtig (§ 20 Abs. 1 Nr. 6 EStG), dann jedoch mit dem persönlichen Steuersatz. AKTUELL hat das Niedersächsische Finanzgericht ein sensationelles Urteil zu Gunsten der Steuerzahler gesprochen: "Es kann geboten sein, einem Steuerpflichtigen die Kapitalertragsteuer auf Kapitalerträge aus einer Kapitallebensversicherung nach § 227 AO zu erlassen, wenn dies zur Sicherung der Existenzgrundlage des Steuerpflichtigen im Alter erforderlich ist". Als erlassbedürftig gilt, wer dauerhaft weniger als den monatlich unpfändbaren Betrag gemäß § 850c ZPO zur Verfügung hat, derzeit 1.133,80 EUR monatlich (FG Niedersachsen vom 13.06.2017, 8 K 167/16).
Zahnbehandlungen können teuer und vor allem auch langwierig sein. Die Kosten wirken sich steuerlich als außergewöhnliche Belastungen nur nach Abzug der zumutbaren Eigenbelastung aus, so dass die effektive Steuerermäßigung oftmals nur sehr gering ist. Von daher stellt sich die Frage, ob es aus steuerlichen Gründen sinnvoll sein kann, die Kosten für eine Heilbehandlung, die sich über den Jahreswechsel hinzieht, vorauszuzahlen, um den Steuerabzug zu erhöhen. Die Antwort hat das FG München mit Urteil vom 12.05.2014 (7 K 3486/11) gegeben. Danach ist ein Abzug einer Vorauszahlung möglich, wenn ein wirtschaftlicher vernünftiger Grund vorliegt.