Der Kaufvertrag wird im Jahr der Abfindungszahlung geschlossen; der Übergang des wirtschaftlichen Eigentums erfolgt allerdings erst im darauf folgenden Jahr. Der Ehepartner macht einen Investitionsabzugsbetrag geltend, der das zu versteuernde Einkommen und damit auch den Steuersatz im Jahr der Abfindungszahlung entscheidend mindern kann. Der Veräußerungserlös wird dann erst im nächsten Jahr – nach der Abfindung – versteuert. Unterm Strich können enorme Progressionsvorteile winken. Selbstverständlich bedarf das Modell einer Vorgehensweise wie unter fremden Dritten mit ordnungsgemäßen Verträgen und tatsächlich geleisteten Zahlungen. Auch muss der Ehepartner über eigenes Vermögen verfügen. Aber dann steht dem Modell meines Erachtens nichts im Wege.
Hier finden Sie nun eine ausführliche Beschreibung des Modells sowie einen Mustervertrag über den Verkauf einer Windkraftanlage: Steuern auf Abfindungen mittels Windkraft senken
Beachten Sie auch unsere weiteren Steuertipps in der Rubrik Steuertipp der Woche.