SteuerSparbrief - Archiv

Der Online-SteuerSparbrief erscheint monatlich im Umfang von rund 16 Seiten und ist Teil des Abonnements von Steuerrat24. Die aktuelle Ausgabe steht jeweils ab Monatsbeginn zum Abruf in der Rubrik "SteuerSparbrief" bereit.

Falls Sie eine frühere Ausgabe versäumt haben, können Sie hier die letzten Ausgaben des SteuerSparbriefs aufrufen.

 

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Diese Ausgabe bietet unter anderem folgende interessante Themen: 

Fortbildung: Sky-Abonnement bei einem Bundesligatrainer als Werbungskosten?
Ehescheidung: Prozesskosten für Zugewinnausgleich nicht abzugsfähig
Lebensversicherung: Tarifumstellung keine steuerschädliche Vertragsänderung
Bausparvertrag: Anspruch auf Erstattung der Darlehensgebühren verjährt bald
Handwerkerleistung: Anschluss an Abwasserentsorgungsanlage steuerbegünstigt
Handwerker: Auch bei Vermittlung über Online-Portale steuerbegünstigt
Betriebs-Pkw: Leasing-Sonderzahlung in der Einnahmen-Überschussrechnung 

Hier geht es zum gesamten Inhaltsverzeichnis und zu Ihrem SteuerSparbrief:
Geschiedene Väter und Väter nichtehelicher Kinder müssen Unterhalt an ihre Kinder zahlen, mit denen sie nicht in einem Haushalt zusammenleben. Ein wichtiger Maßstab bei der Bemessung des Unterhalts ist die sog. Düsseldorfer Tabelle. Ab 2016 bemisst sich der Kindesunterhalt nicht mehr am steuerlichen Kinderfreibetrag, sondern direkt am Existenzminimum des Kindes.
Geschiedene Väter und Väter nichtehelicher Kinder müssen Unterhalt an ihre Kinder zahlen, mit denen sie nicht in einem Haushalt zusammenleben. Ein wichtiger Maßstab bei der Bemessung des Unterhalts ist die sog. Düsseldorfer Tabelle.
Die steuerlichen Regeln zu Reisekosten sind bisher vorwiegend in den Lohnsteuerrichtlinien enthalten und somit ohne gesetzliche Grundlage. Sie sind im Wesentlichen durch die Rechtsprechung geprägt und werden von Bundesfinanzhof und Finanzverwaltung immer wieder geändert. Ab 2014 wird das steuerliche Reisekostenrecht gesetzlich geregelt und gleichzeitig vereinfacht und rechtssicherer gemacht. Damit werden aber leider auch zahlreiche vorteilhafte BFH-Urteile über Bord geworfen.
Im Rahmen der Initiative D 21 fördert die Bundesregierung die PC- und Internetverbreitung zum Aufbau der Informationsgesellschaft in Deutschland. Nachfolgend sind die vom Arbeitgeber zu beachtenden lohnsteuerlichen Vorschriften dargestellt, wenn er den Arbeitnehmern Personalcomputer - ggf. einschl. Zubehör und Software - verbilligt oder kostenlos überlässt bzw. zur Nutzung zur Verfügung stellt, z.B. im Rahmen eines Mitarbeiter-PC-Programms. Ferner wird für Arbeitnehmer erläutert, wann und wie die Aufwendungen für einen Personalcomputer steuerlich berücksichtigt werden können. (BMF vom 10.8.2005)