SteuerSparbrief - Archiv
Der Online-SteuerSparbrief erscheint monatlich im Umfang von rund 16 Seiten und ist Teil des Abonnements von Steuerrat24. Die aktuelle Ausgabe steht jeweils ab Monatsbeginn zum Abruf in der Rubrik "SteuerSparbrief" bereit.
Falls Sie eine frühere Ausgabe versäumt haben, können Sie hier die letzten Ausgaben des SteuerSparbriefs aufrufen.
Steuerservice
Hier gibt es Vorlagen und Musterschreiben mit vorformulierten Texten, die Ihnen den Umgang mit dem Finanzamt ein wenig erleichtern.
Die Musterschreiben liegen größtenteils im Word-Format vor (DOC-Format), damit Sie diese in Ihrem Textprogramm weiter bearbeiten und für Ihren konkreten Bedarf abwandeln und vervollständigen können. Speichern Sie dazu die jeweilige Vorlage auf Ihre Festplatte und übernehmen diese dann in Ihr Textprogramm. Bitte beachten Sie, dass die Muster jeweils eine Anpassung auf den Einzelfall erfordern und eine individuelle Beratung natürlich nicht ersetzen können.
EinspruchEinspruch zuf FristwahrungEinspruch und Antrag auf Ruhenlassen Einspruch mit Antrag auf Aussetzung der VollziehungEinspruch gegen die Festsetzung eines Verspätungszuschlags Rücknahme eines EinspruchsAntrag auf Fristverlängerung
Antrag auf StundungAntrag auf RatenzahlungAntrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen
Strafbefreiende SelbstanzeigeAntrag auf Änderung eines bestandskräftigen Steuerbescheids nach § 173 AOWiderruf der Übertragung des Kinder- und BEA-Freibetrages
Erklärung gegenüber der Gemeinde zur Beantragung der Steuerklasse II
Der Beitrag hierzu: Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Direktversicherung: Verzichtserklärung auf Anwendung der Neuregelung
Der Beitrag hierzu: Direktversicherung: Wahlrecht für Altverträge
Erklärung des Unterhaltsempfängers
Der Beitrag hierzu: Unterhalt an bedürftige Personen: Wer kann steuerbegünstigt unterstützt werden?
Antrag auf Erteilung einer verbindlichen Auskunft
Der Beitrag hierzu: Die verbindliche Auskunft vom Finanzamt
Antrag auf Ist-Versteuerung bei der Umsatzsteuer für Gewerbetreibende
Der Beitrag hierzu: Die Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer
Mustervertrag für freie Mitarbeit als Übungsleiter/Sport
Mustervertrag von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte im Word-Format.
Hier können Sie mit verschiedenen Programmen komfortabel die Höhe Ihrer Steuern, Sozialabgaben und andere Dinge berechnen. Auch Vergleichsrechner können von großem Nutzen sein. Schauen Sie einmal auf die Vielzahl von Programmen, die Ihnen im Internet zur Verfügung stehen und die üblicherweise relativ leicht zu bedíenen sind.
Berechnung der Einkommensteuer
Mit Hilfe dieses Programms des Bundesfinanzministeriums können Sie Ihre Einkommensteuer per Mausklick für die Jahre ab 1958 anzeigen lassen.
Einkommensteuerberechnung für Senioren
Mit dem Alterseinkünfte-Rechner können Seniorinnen und Senioren ihre Einkommensteuer ermitteln und sich so einen Eindruck von ihrer steuerlichen Situation verschaffen. Ein Programm des Bayerischen Landesamtes für Steuern.
Berechnung von Lohnsteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag
Hier können Sie ein Programm der Finanzverwaltung nutzen, um Ihre monatliche und jährliche Lohnsteuer und Kirchensteuer sowie den Solidaritätszuschlag berechnen zu lassen.
Mit dem Brutto-Netto-Gehaltsrechner von Jung / Fröhlich, Ludwigsburg, können Sie Ihr Nettoeinkommen ermitteln. Wieviel bleibt Netto vom Gehalt übrig - nach Abzug aller Abgaben und Steuern?
Midi-Jobs: Rechner für den Übergangsbereich (Gleitzone)
Programm von "Smart-Rechner.de" zur Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge für einen Monatsverdienst zwischen der Geringfügigkeitsgrenze und 1.600 Euro (Übergangsbereich, früher Gleitzone genannt).
Berechnung der Steuer nach der Fünftelregelung
Mit dem Berechnungsprogramm von Wolfgang Parmentier können Sie die Steuer für Ihr Einkommen mit und ohne außerordentliche Einkünfte gemäß § 34 EStG ermitteln.
Berechnung der Steuer mit Progressionsvorbehalt
Dieses Programm des Bayerischen Landesamtes für Steuern ermittelt die Einkommensteuer unter Berücksichtigung des Progressionsvorbehalts und informiert über die prozentuale und betragsmäßige Mehrbelastung.
Berechnung der optimalen Steuerklasse
Programm von "Smart-Rechner.de" zur Ermittlung der optimalen Steuerklassen-Kombination für Ehegatten und eingetragene Lebenspartner.Berechnung des Nutzungswerts für Firmenwagen nach der Pauschalmethode
Mit diesem Rechner von Jung / Fröhlich, Ludwigsburg, können Sie den steuerpflichtigen geldwerten Vorteil Ihres Firmenwagens nach der 1%-Pauschalmethode ermitteln.
Berechnung des Kurzarbeitergeldes
Programm von Wolfgang Parmentier.
Berechnung der Steuer auf Abfindungen
Mit einem Berechnungsprogramm von Wolfgang Parmentier können Sie einfach die Steuer für Ihr Einkommen mit und ohne Abfindungen oder Lohnersatzleistungen ermitteln.
Einkommensteuer-Vergleichsrechner
Der Einkommensteuer-Vergleichsrechner ermittelt für ein zu versteuerndes Einkommen die Einkommensteuerbeträge, die Durchschnittsteuersätze und die Grenzsteuersätze für die Jahre 2007 bis 2022, sowie die Betragsunterschiede zum Vorjahr (Programm des Bayerischen Landesamtes für Steuern).
Berechnung des Arbeitslosengeldes I
Hier können Sie die Höhe Ihres kalendertäglichen Arbeitslosengeldes I berechnen.
Programm von Jung / Fröhlich, Ludwigsburg.
Mit dem Elterngeldrechner des BMFSFJ können Sie Ihren persönlichen Anspruch auf Elterngeld ermitteln.
Mit diesem Rechner von Jung / Fröhlich, Ludwigsburg, können werdende Mütter oder Väter ihren persönlichen Anspruch auf Elterngeld berechnen. Ein eventuelles Einkommen während der Elterngeld-Förderung kann bei der Berechnung berücksichtigt werden.
Berechnung des Teilzeit-Gehalts
Mit dem Teilzeit-Rechner des Bundesarbeitsministeriums können Sie leicht feststellen, wie sich eine Teilzeitarbeit für Sie finanziell auswirkt.
Ein Programm des Bundesfinanzministeriums ermöglicht es, ganz einfach die Kfz-Steuer zu berechnen.
Programm von "Smart-Rechner.de" zur Berechnung der Erbschaftsteuer.
Pfändungsfreigrenzen-Rechner und Pfändungstabellen-Generator
Mit dem Pfändungsfreigrenzen-Rechner des Justizministeriums Nordrhein-Westfalen können Sie die Höhe des unpfändbaren Nettoeinkommens ermitteln. Außerdem können Sie sich mit dem Pfändungstabellen-Generator auf Ihre Bedürfnisse angepasste Pfändungstabellen nach § 850c ZPO erstellen lassen.
Finanzrechner zu Zinsen, Kredit, Rendite, Entnahme und mehr...
Die vielfältigen unabhängigen Finanzrechner von Thomas Gottfried unterstützen Sie bei vielen Fragestellungen rund ums Geld und die Finanzen.
Wie hoch ist die monatliche Rate für die Tilgung eines Kredits? Wie hoch ist die Restschuld nach x Jahren?
Suche Banken und Bankleitzahlen
Die Bankleitzahlen-Suche ermittelt die Bankleitzahl (BLZ) zu allen in Deutschland ansässigen Banken oder den Namen der Bank zu einer bestimmten Bankleitzahl.
Falls Sie einmal ein Urteil im Wortlaut nachlesen wollen, werden Sie hier bestimmt fündig. Nachfolgend finden Sie Links zum Bundesfinanzhof, den Finanzgerichten und weiteren Gerichten.
Bundesfinanzhof
Aktuelle BFH-Urteile und Recherche BFH-Urteile: Recherche zu anhängigen Verfahren
Finanzgerichte
FG NiedersachsenFG MünsterFG KölnFG Düsseldorf
FG Baden-Württemberg Hessisches FinanzgerichtFG Rheinland-Pfalz FG Saarland FG Berlin-Brandenburg FG Hamburg FG Schleswig-Holstein FG München FG Nürnberg FG Mecklenburg-Vorpommern
Andere Gerichte
Bundesverfassungsgericht Bundesgerichtshof Bundessozialgericht Bundesarbeitsgericht Bundesverwaltungsgericht Europäischer Gerichtshof Europäischer Gerichtshof: Pressemitteilungen
Hier haben Sie die Möglichkeit, die wichtigsten Gesetze zu den Bereichen Steuern, Arbeit, Familie und Soziales aufzurufen und im Wortlaut einzusehen. Denn der Blick ins Gesetz erleichtert manchmal die Rechtsfindung.
Bereich Steuern
Einkommensteuergesetz (EStG) Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) Einkommensteuerrichtlinien 2005 (EStR 2005) Einkommensteuerrichtlinien - Hinweise Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV) Lohnsteuerrichtlinien 2011 (LStR 2011) Lohnsteuerrichtlinien - Hinweise Solidaritätszuschlaggesetz (SolZG) Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) Bundesumzugskostengesetz (BUKG) Auslandsumzugskosten-Verordnung (AUV) Eigenheimzulagengesetz (EigZulG) Investitionszulagengesetz 2007 Investmentsteuergesetz (ab 2004) Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) Vermögensbildungsgesetz Wohnungsbau-Prämiengesetz Wohnraumförderungsgesetz Wohnflächenverordnung (ab 2004) Abgabenordnung (AO) Anwendungserlass zur Abgabenordnung (AEAO) Geldwäschegesetz Zinsinformationsverordnung (ZIV) Umsatzsteuergesetz (UStG) Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV) Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) Grundsteuergesetz Grunderwerbsteuergesetz Gewerbesteuergesetz Doppelbesteuerungsabkommen im Wortlaut
Bereich Arbeit
Gesetz über Teilzeitarbeit Gesetz über Arbeitnehmererfindungen (ArbEG) Betriebsrentengesetz (BetrAVG) Altersteilzeitgesetz (AltTZG) Arbeitszeitgesetz Mindesturlaubsgesetz für Arbeitnehmer Kündigungsschutzgesetz Mutterschutzgesetz Nachweisgesetz Heimarbeitsgesetz Bundesbesoldungsgesetz Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
Bereich Familie
Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) Bundeskindergeldgesetz Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) Bundeserziehungsgeldgesetz Jugendarbeitsschutzgesetz Kinderarbeitsschutzverordnung
Bereich Soziales
Sozialgesetzbuch I (SGB I) Sozialgesetzbuch II (SGB II)
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Sozialgesetzbuch III (SGB III)
Arbeitsförderung
Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung
Gesetzliche Krankenversicherung
Gesetzliche Rentenversicherung
Sozialgesetzbuch VII (SGB VII)
Gesetzliche Unfallversicherung
Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)
Kinder- und Jugendhilfe
Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz
Gesetzliche Pflegeversicherung
Sozialgesetzbuch XII (SGB XII)
Sozialhilfe
Weitere Gesetze
Das neue BGB ab 2002 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) - ab 2008 Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) Energieeinsparungsgesetz (EnEG) Energieeinsparverordnung (EnEV) Das Bundesgesetzblatt
Für die Abgabe der Steuererklärung hat man ja so viel Zeit - doch die vergeht bekanntlich rasend schnell. Schneller als gedacht ist auf einmal der 31. Juli da. Wer eine Steuererklärung freiwillig abgibt, kann sich zwar vier Jahre Zeit lassen, aber so lange sollten Sie keinesfalls warten. Denn es winkt ein hübsches Steuergeld vom Finanzamt - wenn, ja wenn Sie Ihre Möglichkeiten ausschöpfen.
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