AKTUELL hat das Bayerische Landesamt für Steuern auf seiner Homepage einen Frage-Antwort-Katalog (FAQ) unter dem Titel "Ich bin Influencer. Muss ich Steuern zahlen?" veröffentlicht. Dort finden Interessierte zum Beispiel in Kurzform Hinweise, ob und inwieweit sie Gratisprodukte versteuern müssen, die sie zu Test- oder zu Werbezwecken erhalten. Denn anders als viele meinen führen die überlassenen Produkte als Sachzuwendungen grundsätzlich zu steuerpflichtigen Betriebseinnahmen. Hier geht es zu dem Leitfaden: Ich bin Influencer. Muss ich Steuern zahlen?
STEUERRAT: Beachten Sie, dass die Finanzverwaltung zunehmend die sozialen Netzwerke durchforscht, um zu prüfen, wer seine steuerlichen Pflichten vernachlässigt hat. Es wird sogar von Fällen berichtet, in denen sich Finanzbeamte unter falscher Identität Profile bei den bekannten sozialen Netzwerken anlegen, um an nähere Informationen ihrer anschließend erlangten "Kontakte" zu gelangen. Und auch das Bayerische Landesamt für Steuern kann sich folgenden Hinweis nicht verkneifen: "Sollten Sie Ihren steuerlichen Pflichten nicht nachkommen, riskieren Sie hier neben der Nachzahlung der nicht bezahlten Steuern beispielsweise hohe Zinszahlungen, Geldstrafen und in Extremfällen sogar eine Freiheitsstrafe."
Weitere Informationen:
- Ausfüllhilfe zur Anlage EÜR - Einnahmen-Überschussrechnung
- Die Kleinunternehmerregelung bei der Umsatzsteuer
- GoBD: Sieben Regeln zur Umsetzung der digitalen Buchführung
- Verfahrensdokumentation und GoBD: Hier finden Sie die Checklisten zur Erstellung
Beachten Sie auch unsere weiteren Steuertipps in der Rubrik