Nun kann es aber sehr mühsam sein, die Anzahl der Arbeitstage exakt zu ermitteln. Wer führt schon täglich eine Strichliste? Und dann gibt es Arbeitnehmer, die auch am Wochenende, mitunter außerplanmäßig, die Arbeitsstelle aufsuchen. Daher haben die Finanzämter schon vor Jahrzehnten so genannte Nichtaufgriffsgrenzen festgelegt. Sie akzeptierten im Allgemeinen bei einer Fünf-Tage-Woche 220 bis 230 Fahrten und bei einer Sechs-Tage-Woche 260 bis 280 Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Wohlgemerkt handelt es sich um interne Grenzen der Finanzämter, auf deren Anwendung kein Rechtsanspruch besteht, auch wenn das Finanzgericht München vor einigen Jahren geurteilt hat, dass die Finanzämter 230 Tage abhaken sollten (FG München vom 12.12.2008, 13 K 4371/07).
So weit, so gut. Doch Corona hat alles verändert. Unzählige Arbeitnehmer befanden und befinden sich noch im Homeoffice und fahren nicht täglich ins Büro oder zum Betrieb. Sie können für diese Tage einen Pauschalbetrag von 5 EUR pro Tag (2020 - 2022) bzw. 6 EUR pro Tag (ab 2023) als Werbungskosten geltend machen oder gar die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer. Doch mangels Fahrten dürfen sie Fahrtkosten natürlich nicht geltend machen. Und gerade hier setzen die Finanzämter nun zunehmend an und fordern eine Arbeitgeberbescheinigung über die tatsächlich geleisteten Arbeitstage und vor allem über die Tage, an den die erste Tätigkeitsstätte aufgesucht worden ist. Die Regel, dass 220 oder 230 Fahrten pro Jahr akzeptiert werden, gilt für die Jahre seit 2020 jedenfalls nicht mehr ohne Weiteres!
SERVICE: Hier finden Sie den Vordruck Arbeitgeberbescheinigung über geleistete Arbeitstage (PDF). Der Vordruck gilt für Arbeitnehmer, die über eine erste Tätigkeitsstätte verfügen, also normalerweise den Betrieb oder das Büro beim Arbeitgeber aufsuchen.
STEUERRAT: Auch wenn in diesem Beitrag davon die Rede ist, dass Arbeitgeberbescheinigungen zum Nachweis der Arbeitstage angefordert werden, so betrifft dies in erster Linie die Frage, an wie vielen Tagen ein Arbeitnehmer tatsächlich zur Arbeit gefahren ist. Es geht also um die abziehbaren Fahrtkosten, die bei einer weiten Entfernung zur Arbeit zu hohen Werbungskosten führen und damit das Misstrauen der Finanzbeamten hervorrufen. Die exakte Anzahl der Homeoffice-Tage, die für die Homeoffice-Pauschale erforderlich ist, muss vom Arbeitgeber üblicherweise nicht bescheinigt werden. Die Finanzämter sind angehalten, eine Arbeitgeberbescheinigung nicht anzufordern. So äußerte sich Herr Dr. Rolf Möhlenbrock, Abteilungsleiter Steuern im Bundesfinanzministerium und damit ein führender Vertreter der Finanzverwaltung, im Rahmen des Frankfurter Steuerfachtages 2021. Die Tage sollten aber aufgezeichnet werden, etwa in einem Kalender.
STEUERRAT: Oben steht der Satz: "Doch mangels Fahrten dürfen sie Fahrtkosten natürlich nicht geltend machen." Ab 2023 ist dieser Satz nicht mehr ganz korrekt. Vielmehr gilt dann: Steht für die betriebliche oder berufliche Tätigkeit dauerhaft kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung, ist ein Abzug der Tagespauschale zulässig, auch wenn die Tätigkeit am selben Kalendertag auswärts oder an der ersten Tätigkeitsstätte ausgeübt wird. Das heißt, in diesen Fällen kann sowohl die Entfernungspauschale als auch die Tagespauschale (Homeoffice- oder Homework-Pauschale) von 6 EUR abgezogen werden. Diese Neuregelung sieht das Jahressteuergesetz 2022 vor.
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