Wussten Sie, dass Ihr Rententräger Ihre Renteneinkünfte bereits in zutreffender Höhe an das Finanzamt übermittelt? Dann ist eine umfassende Steuererklärung entbehrlich, wenn neben der Rente keine weiteren steuerrelevanten Sachverhalte vorliegen. In diesem Fall besteht - vorerst nur in Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen - die Möglichkeit, dass Ihr Finanzamt die Einkommensteuer aufgrund eines vereinfachten Verfahrens festsetzt.
Durch das vereinfachte Verfahren sparen Sie Zeit und Aufwand, um eine vollumfängliche Einkommensteuererklärung nebst den richtigen Anlagen beim Finanzamt einzureichen.
STEUERRAT: Für die Steuererklärung 2018 werden auch Spenden, haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerkerleistungen sowie außergewöhnliche Belastungen ganz einfach berücksichtigt. Tragen Sie Ihre Aufwendungen in den Erklärungsvordruck ein.
Wenn Sie die genannten Voraussetzungen erfüllen und künftig auf die Abgabe einer umfassenden Einkommensteuererklärung verzichten möchten, können Sie dies Ihrem Finanzamt einfach mitteilen. Dafür gibt es einen Erklärungsvordruck:
SERVICE: Hier können Sie den Erklärungsvordruck zur Veranlagung von Alterseinkünften aufrufen (PDF).
Das Finanzamt wird Ihnen in gewohnter Weise den Steuerbescheid übersenden, der unter anderem Angaben zur Höhe der festgesetzten Steuer und zur Zahlungsfrist enthält.
Weitere Informationen:
- Website: Bundesfinanzministerium