- Das Förderprogramm richtet sich ausschließlich an natürliche Personen, die in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2022 selbstgenutztes Wohneigentum oder Bauland zur Bebauung mit einer selbstgenutzten Wohnimmobilie erworben haben bzw. erwerben.
- Wenn eine Person Wohneigentum erwirbt und eine andere Person dieses nutzt, liegt keine Selbstnutzung vor und eine Antragstellung ist nicht möglich.
- Das Förderprogramm gilt für alle zwischen dem 1. Januar 2022 und dem 31. Dezember 2022 notariell beurkundeten Kaufverträge bzw. erlassenen Zuschlagsbeschlüsse.
- Es gilt ein fester Fördersatz von 2 Prozent des auf die wohnwirtschaftliche Selbstnutzung entfallenden notariell beurkundeten Kaufpreises, jedoch maximal 10.000 EUR. Anders ausgedrückt: Nur die ersten 500.000 EUR eines Kaufpreises werden gefördert.
- Die Selbstnutzung als Hauptwohnsitz ist spätestens innerhalb von drei Jahren ab Antragsstellung nachzuweisen.
- Die Antragstellung ist ab dem 30. August 2022 möglich. Anträge für Erwerbsvorgänge im Jahr 2022 können vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel bis zum 30. Juni 2023 gestellt werden.
- Die Antragstellung kann ausschließlich über das Onlineportal der NRW.BANK erfolgen. Hier können Sie die notwendigen Daten eingeben und die erforderlichen Unterlagen hochladen.
STEUERRAT: Einzelheiten zur Förderung und einen Fragen-Antworten-Katalog finden Sie unter NRW.Zuschuss Wohneigentum . Und hier geht es zur entsprechenden Förderrichtlinie. Achtung: Insgesamt wurden 400 Millionen EUR Fördermittel bereitgestellt. Wenn diese aufgebraucht sind, kann das Programm auch vorzeitig enden.
AKTUELL: Das Land verlängert den Förderzeitraum für das Zuschussprogramm Wohneigentum. Damit können auch über den Jahreswechsel hinaus Käufe finanziell unterstützt werden, solange noch Geld im Fördertopf ist. Quelle: Mitteilung der Landesregierung NRW vom 9.12.2022