Mit Abschaffung der Straßenbaubeiträge haben die Kommunen als Träger der Straßenbaulast die volle Finanzierungslast zu tragen, ohne durch Beitragserhebung die Straßenbaukosten auf die bevorteilten Grundstückseigentümer anteilig abwälzen zu können. Daher sei eine Kompensation aus zusätzlichen Landesmitteln erforderlich, die ihrerseits über die Erhöhung der Grunderwerbsteuer finanziert werden soll. Dies erfordere im Übrigen die Änderung des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern.
Weitere Hinweise:
- Informationen zur Grunderwerbsteuer
- Steuertipp der Woche Nr. 42: So sparen Sie Grunderwerbsteuer
- Grunderwerbsteuer: Einheitliches Vertragswerk