Steuertipp der Woche Nr. 388: Teilzeitstudium - Fahrten mit Dienstreisepauschale absetzbar

Ein Studium an der Fernuniversität Hagen kann in Form eines Vollzeitstudiums (zeitlicher Umfang von etwa 40 Stunden wöchentlich) oder eines Teilzeitstudiums (überwiegend berufsbegleitend mit etwa 20 Stunden wöchentlich) absolviert werden. Im Rahmen des Fernstudiums sind gelegentliche Fahrten zur Uni erforderlich. Die Frage ist, ob solche Fahrten mit der Dienstreisepauschale bzw. mit den tatsächlichen Kosten oder mit der Entfernungspauschale als Werbungskosten absetzbar sind.

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