Im Fragen-Antworten-Katalog des Bundesfinanzministeriums heißt es unter Punkt 12: "Es gilt das Zuflussprinzip gemäß §§ 11, 38a Einkommensteuergesetz. Für den Zufluss beim Arbeitnehmer kommt es darauf an, dass er wirtschaftlich über das Geld verfügen kann." (FAQ zur Inflationsausgleichsprämie). Und verfügen kann der Arbeitnehmer über das Geld erst am Buchungstag, das heißt im Zeitpunkt der Gutschrift. Auf den Wertstellungstag bei der Bank kommt es nicht an (BFH-Urteil vom 17.8.2023, V R 12/22). Das Urteil des Bundesfinanzhofs ist zwar zur Umsatzsteuer ergangen, dürfte für die Lohn- und Einkommensteuer aber gleichermaßen gelten.
Weitere Informationen:
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