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Steuertipp der Woche Nr. 338: Verkauf von Mitarbeiterbeteiligung steuerfrei?

Überlässt der Arbeitgeber seinen Mitarbeitern verbilligt oder unentgeltlich Vermögensbeteiligungen in Form von Kapitalbeteiligungen oder Darlehensforderungen, ist der geldwerte Vorteil grundsätzlich als Arbeitslohn steuerpflichtig. Er bleibt allerdings in bestimmter Höhe steuerfrei oder wird gegebenenfalls befristet steuerfrei gestellt. Seit dem 1.1.2024 gelten verbesserte Regeln: Zum einen wurde der Steuerfreibetrag für Vermögensbeteiligungen von 1.440 EUR auf 2.000 EUR pro Kalenderjahr erhöht (§ 3 Nr. 39 EStG). Zum anderen wurde die befristete Steuerfreistellung ausgeweitet und verbessert (§ 19a EStG). Vom Erwerb einer Mitarbeiterbeteiligung zu unterscheiden ist die Veräußerung der Beteiligung. Die Frage ist, ob ein Gewinn aus dem Verkauf der Vermögensbeteiligung als Arbeitslohn steuerpflichtig ist.

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